Ich arbeite nur teilzeit. Bin ich trotzdem BGV-versichert?

Ich arbeite als Lehrerin mit einem Pensum von 10 %, da ich unter gesundheitlichen Einschränkungen leide. Bin ich trotzdem BGV-versichert?

Antworten


  • Teilzeit Erwerbstätige sind obligatorisch BVG-versichert, wenn das Jahreseinkommen über 20'520 Franken (2009) liegt. In der obligatorischen Mindestvorsorge gemäss BVG entspricht der versicherte Lohn dem Jahreslohn abzüglich 23'940 Franken (Koordinationsabzug 2009).
    Im Bereich der weitergehenden Vorsorge können die Vorsorgeeinrichtungen je nach Beschäftigungsgrad einen geringeren Abzug festsetzen oder den gesamten Lohn der Person versichern, wozu sie allerdings gesetzlich nicht verpflichtet sind.
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