Was sind die Voraussetzungen für eine Hinterlassenenrente?

Ich bin geschieden und mein früherer Mann ist kürzlich verstorben. Habe ich nun Anspruch auf eine Hinterlassenenrente von der Pensionskasse?

Antworten

  • Geschiedene haben beim Tod ihres ehemaligen Ehegatten Anspruch auf eine Hinterlassenenrente, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
    - die Ehe hat mindestens 10 Jahre gedauert;
    - dem überlebenden Ex-Ehegatten wurde im Scheidungsurteil eine Rente oder eine Kapitalabfindung für eine lebenslängliche Rente zugesprochen;
    - der überlebende Ex-Ehegatte hat für mindestens ein Kind zu sorgen oder ist 45 Jahre alt.
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