Unter welchen Umständen kann ich mein BVG-Altersguthaben bar beziehen?

Ich möchte in Thailand ein Haus bauen und mich dort niederlassen. Kann ich mein BVG-Altersguthaben bar beziehen, wenn ich die Schweiz endgültig verlasse?

Antworten


  • Eine Barauszahlung des BVG-Altersguthabens ist möglich, wenn die Person nachweisen kann, dass sie die Schweiz endgültig verlässt, um sich im Ausland niederzulassen. Bei einem Umzug in ein EU-Land oder nach Island oder Norwegen ist eine Barauszahlung des BVG-Vorsorgeguthabens ab dem 1. Juni 2007 nicht mehr möglich, wenn die Person in diesem Land weiter gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert ist (auch ausgeschlossen bei Ausreise nach Bulgarien oder Rumänien ab 1. Juni 2009). Die Auszahlung des überobligatorischen Teils des Vorsorgekapitals (im Gegensatz zum BVG-Minimum) ist hingegen weiterhin möglich. Eine Barauszahlung ist auch nach dem 1. Juni 2007 möglich, wenn die Person in ein anderes Land als die hier erwähnten zieht. Bei der definitiven Ausreise aus der Schweiz nach Liechtenstein ist die Barauszahlung schon heute nicht erlaubt.
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