Wer bezahlt mein gestohlenes Hörgerät?
Wer bezahlt, wenn mein von der IV finanziertes Hörgerät verloren geht oder gestohlen wird?
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Antworten
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Das von der IV finanzierte Hörgerät gehört grundsätzlich der IV; diese überlässt es Ihnen lediglich zum Gebrauch. Wenn dieses Gerät gestohlen wurde, verloren ging oder wenn es – beispielsweise in der Waschtrommel oder in der Chemischen Reinigung – zerstört wurde, so sind Sie grundsätzlich schadenersatzpflichtig. In den meisten Fällen übernimmt zwar die IV (noch) den Schaden, doch sollten Sie sich vorsehen, dass Ihre Haftpflichtversicherung im Zweifelsfall für den Verlust aufkommt. Dies ist nur dann der Fall, wenn diese auch einen «Obhutsschaden» übernimmt. Prüfen Sie deshalb nach, ob dieser Begriff in Ihrer Police steht und verlangen Sie, falls dieser Vermerk fehlen sollte, einen entsprechenden Nachtrag.
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