Was kann ich gegen den Einspracheentscheid der Unfallversicherung tun?
Ich habe einen negativen Entscheid der Unfallversicherung erhalten. Was kann ich gegen den Einspracheentscheid der Unfallversicherung tun?
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Antworten
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Sie können gegen diesen Entscheid Beschwerde erheben beim Versicherungsgericht des Kantons, in dem Sie im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung Wohnsitz haben. Sie müssen die Beschwerde wiederum innert 30 Tagen erheben.
Als letzte Möglichkeit steht Ihnen die Beschwerde ans Bundesgericht in Luzern offen.
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