Wie läuft das Verfahren bei der Unfallversicherung ab?
Erhalte ich von der Unfallversicherung auch einen Vorbescheid wie bei der IV?
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Antworten
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Nein, das Verfahren bei der Unfallversicherung läuft anders ab.
Sie erhalten nicht zuerst einen Vorbescheid, sondern direkt die Verfügung mit der Rechtsmittelbelehrung.
Sind Sie damit nicht einverstanden, müssen Sie dagegen innert 30 Tagen Einsprache erheben. Diese reichen Sie direkt beim Unfallversicherer ein. Auf der ersten Stufe ist damit noch kein Gericht zuständig.
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