Kann die Unfallversicherung die Taggelder kürzen?

Kann die Unfallversicherung die Taggelder kürzen? Won welchen Kriterien wäre die Kürzung abhängig?

Antworten

  • Ja, die Unfallversicherung kann die Taggelder wegen Überentschädigung kürzen.
    Sie gelten dann als überentschädigt, wenn die Leistungen der Versicherungen mehr ausmachen als:
    - das Einkommen, das Sie verlieren, wozu auch Einkünfte aus einer Nebenerwerbstätigkeit zählen
    - die Mehrkosten, die Ihnen wegen des Unfalls entstanden sind: beispielsweise die Franchise und der Selbstbehalt bei der Krankenversicherung, Kosten für besondere Transporte, Haushaltshilfe und Anwaltskosten
    - Den Einkommensausfall von Angehörigen, die bspw. Die Erwerbstätigkeit reduzieren, um Sie nach dem Unfall zu unterstützen.

    Diese Berechnungen können sehr kompliziert werden. Es lohnt sich aber, wenn die Unfallversicherung die Taggelder kürzt, sehr genau zu prüfen, ob tatsächlich ein Fall von Überentschädigung vorliegt.
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