Wann kann die Unfallversicherung Leistungen kürzen?

Kann der Unfallversicherer die Leistungen kürzen, wenn jemand grobfahrlässig handelt?

Antworten

  • Die Unfallversicherung hat nie Leistungen zu erbringen, wenn der Unfall absichtlich verursacht wurde. Darunter fallen hauptsächlich die Selbstmordversuche.
    Wer grobfahrlässig gehandelt hat - bspw. Mit viel zu hoher Geschwindigkeit mit dem Auto unterwegs war - muss Kürzungen erwarten, wenn es sich um einen Nichtberufsunfall handelte.
    Handelt es sich um einen Berufsunfall, darf auch bei Grobfahrlässigkeit nie gekürzt werden.
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