Ab wann beginnt die SUVA zu zahlen?
Ich habe per 1. Januar 2009 einen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Am 2. Januar hatte ich einen schweren Autounfall, so dass ich bis heute nicht arbeiten konnte. Ich sollte mit der Arbeit am 3. Januar beginnen, da der 1. und der 2. Januar noch als Feiertage galten.
Ist die SUVA für die Unfallfolgen zuständig?
Ist die SUVA für die Unfallfolgen zuständig?
0
Antworten
-
Die obligatorische Unfallversicherung beginnt erst mit dem Arbeitsweg am ersten tatsächlichen Arbeitstag. Da Sie am 1. und 2. Januar noch frei hatten, muss die SUVA damit für die Unfallfolgen nicht aufkommen.
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 976 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 32 Sinnesbehinderungen
- 99 Chronische Erkrankungen
- 122 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 105 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 9 U30 Austausch
- 83 Bildung & Studium
- 10 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.1K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 748 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 62 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 100 Willkommen & Begrüssung
- 130 Post(s) von der Redaktion
- 7 Fachperson stellt sich vor
- 2.8K Plauderecke
- 21 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 750 Suche & Biete
- 490 Forensupport & Feedback
- 312 Recherche