Ab wann beginnt die SUVA zu zahlen?

Ich habe per 1. Januar 2009 einen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Am 2. Januar hatte ich einen schweren Autounfall, so dass ich bis heute nicht arbeiten konnte. Ich sollte mit der Arbeit am 3. Januar beginnen, da der 1. und der 2. Januar noch als Feiertage galten.
Ist die SUVA für die Unfallfolgen zuständig?

Antworten

  • Die obligatorische Unfallversicherung beginnt erst mit dem Arbeitsweg am ersten tatsächlichen Arbeitstag. Da Sie am 1. und 2. Januar noch frei hatten, muss die SUVA damit für die Unfallfolgen nicht aufkommen.
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