Wie beantrage ich den Erlass der Rückerstattungsforderung der IV?

Die IV möchte von mir gewisse Leistungen zurückerstattet haben. Wie beantrage ich den Erlass der Rückerstattung?

Antworten

  • Sie können ein Gesuch um Erlass der Rückerstattung der Leistungen stellen.
    Voraussetzung für den Erlass ist, dass Sie einerseits die Leistungen gutgläubig bezogen haben und andererseits die Rückerstattung für Sie eine finanzielle Härte bedeuten würde.
    Gutgläubigkeit bedeutet, dass Sie nicht wussten und auch nicht wissen mussten, dass Sie diese Leistung gar nicht mehr beanspruchen können.
    Finanzielle Härte bedeutet, dass Ihre Mittel nicht ausreichen, um die Leistung zurückzuzahlen. Die IV wird feststellen, ob bei Ihnen Bedürftigkeit vorliegt.
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