Wo muss ich einen unentgeltlichen Rechtsbeistand beantragen?
Ich möchte Beschwerde gegen den IV-Entscheid erheben und bräuchte dafür die Hilfe eines Anwalts. Ich bin jedoch mittellos. Wer bewilligt einen unentgeltlichen Rechtsbeistand?
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Antworten
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Möchten Sie einen unentgeltlichen Rechtsbeistand, so müssen Sie ein entsprechendes Gesuch bei der IV-Stelle, beim kantonalen Gericht oder beim Bundesgericht einreichen - je nachdem, an welcher Stelle Ihr Verfahren behandelt wird.
Es reicht, wenn Sie einen kurzen Brief schreiben und die unentgeltliche Vertretung beantragen.
Sie können sich auch selbst eine Anwältin suchen und sie bitten, die unentgeltliche Vertretung zu übernehmen. Dann wird die Anwältin selbst die nötigen Schritte einleiten.
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