Wann gibt es Verzugszinsen?
Die IV hat mir die Leistungen zu spät ausbezahlt. Ab wann erhalte ich Verzugszinsen?
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Antworten
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Es gilt für die Verzugszinsen eine doppelte Frist:
Zum einen gibt es nur Verzugszinse, wenn die Leistungen mehr als 24 Monate nach demjenigen Zeitpunkt bezahlt werden, in dem sie eigentlich ausgerichtet werden müssen. Auf der anderen Seite hat die IV nach der Anmeldung immer 12 Monate Zeit, um die Leistung zuzusprechen. Erst, wenn beide Fristen verstrichen sind muss die IV Verzugszinsen bezahlen.
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