Wie weit kann die IV von den Familienangehörigen Betreuung verlangen?

Meine Mutter ist Hausfrau und hat eine IV-Rente beantragt. Kann sich die IV darauf berufen, dass ich jetzt die Haushaltsführung übernehmen soll?

Antworten

  • Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im Rahmen einer Familie gegenseitige Hilfe richtig und nötig ist.
    Diese Hilfe darf aber nicht so weit gehen, dass die Angehörigen ihre Berufstätigkeit oder ihre Freizeitwünsche übermässig einschränken müssen.
    Die IV darf sich also nicht darauf berufen, dass bspw. Die minderjährigen Kinder anstelle der Mutter das ganze Einkaufen und Putzen übernehmen könnten.
    Kann die Hausfrau diese Arbeiten nicht mehr ausführen, liegt eine massgebende Einschränkung vor, die allenfalls zu einer IV-Rente führt.
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