Wie geht die IV bei der Festlegung des Invaliditätsgrads vor?
Wie ermittelt die IV den Invaliditätsgrad bei einer Hausfrau?
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Antworten
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Wenn Nichterwerbstätige invalid werden, gibt es keine Einkommen, die miteinander verglichen werden können. Die IV stellt daher für die Bestimmung des Invaliditätsgrads auf einen Tätigkeitsvergleich ab.
Sie fragt also, welche der Arbeiten, die Sie früher erledigt haben, mit der gesundheitlichen Beeinträchtigung noch möglich sind.
Dabei werden folgende Punkte abgeklärt:
- Wie viele Personen leben im Haushalt?
- Wie sind die Wohnverhältnisse?
- Welche technischen Einrichtungen stehen zur Verfügung?
- Welche Aufgaben sind zu erledigen und welches Gewicht haben sie im Rahmen des gesamten Haushalts
- Würde die Versicherte ohne Gesundheitsschaden allenfalls eine Teilzeiterwerbstätigkeit ausüben?
Konkret wird nachher aus den Punkten
- Haushaltsführung
- Ernährung
- Wohnungspflege
- Einkaufen
- Wäsche
- Betreuung der Kinder
- andere Arbeiten
der Invaliditätsgrad ermittelt.
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