Kann die AHV-Rente vorbezogen werden?
Ich bin 63 Jahre alt. Kann die AHV-Rente vorbezogen werden? Muss ich trotzdem AHV-Beiträge bezahlen?
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Antworten
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Die AHV-Rente kann um ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter (65/64) vorbezogen werden. Eine vorbezogene Rente wird während der gesamten Bezugsdauer gekürzt. Die Kürzung ist so berechnet, dass der AHV durch den Vorbezug keine Kosten entstehen. Die vorbezogenen Renten werden also über die Kürzung wieder zurückbezahlt. Aktuell wird die vorbezogene Rente um 6,8% pro Vorbezugsjahr gekürzt. Eine Ausnahme gilt noch für Frauen bis und mit Jahrgang 1947; ihre vorbezogene Rente wird nur mit dem halben Kürzungssatz (3,4% pro Vorbezugsjahr) gekürzt.
Trotz Vorbezug ändert die Beitragspflicht nicht. AHV-Beiträge müssen stets bis zum regulären Rentenalter bezahlt werden.
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