Wie geht die AHV-Ausgleichskasse bei einer Scheidung vor?
Wie läuft das Splitting bei einer Scheidung?
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Geschiedene können bei einer der Ausgleichskassen, bei der sie AHV-Beiträge bezahlt haben, die Einkommensteilung verlangen. Es wird empfohlen, das Gesuch gemeinsam und möglichst unmittelbar nach der Scheidung einzureichen. Dadurch kann das Verfahren rasch und zuverlässig durchgeführt und eine Verzögerung bei der späteren Rentenberechnung vermieden werden. Falls die Geschiedenen es unterlassen, die Einkommensteilung einzuleiten, nehmen die Ausgleichskassen spätestens im Zeitpunkt der Rentenberechnung automatisch das Splitting vor.
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