Wir sind verheiratet und arbeiten beide. Wer kann Familienzulagen beziehen?
Wer kann den Anspruch auf Familienzulagen geltend machen, wenn beide Eltern Arbeitnehmende sind?
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Antworten
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Ein Doppelbezug von Familienzulagen ist nicht zulässig und das Familienzulagengesetz bestimmt, wer in erster Linie berechtigt ist.
* Haben die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge und leben sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt, was bei verheirateten Eltern meistens der Fall ist, so hat Anspruch, wer im Wohnsitzkanton der Familie arbeitet. Arbeiten beide Eltern oder keiner der Eltern dort, so bezieht derjenige Elternteil die Familienzulagen, der das höhere AHV-pflichtige Einkommen hat.
* Hat nur ein Elternteil die elterliche Sorge, so geht sein Anspruch vor.
* Haben die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge, ohne zusammen zu leben, so hat derjenige Elternteil Vorrang, bei dem das Kind lebt.
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