Familienzulagen für ein behindertes Kind?


Besteht Anspruch auf Familienzulagen für ein Kind mit Behinderung, obwohl wir bereits Leistungen der IV beziehen?

Antworten


  • Ja. Sofern es in Ausbildung ist, erhält es bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahres, die Ausbildungszulage. Ist es nicht in Ausbildung, so erhält es bis zur Vollendung des 20. Altersjahres die Kinderzulage. Der Bezug von Leistungen der IV für das Kind schliesst den Anspruch auf die Kinder- oder Ausbildungszulage nicht aus.
  • Guten Tag

    Ich füge jetzt meine Frage einfach mal in dieses Thema an, weil es auf die erste Frage aufbaut.

    Mein Kind ist behindert und dieses Jahr 20 geworden.
    Er arbeitet nun in einer Stiftung, wo Behinderte einen geschützten Arbeitsplatz haben. Er erhält IV-Rente wovon dieser Platz mitfinanziert wird.
    Da er nicht lesen kann, macht er keine Ausbildung im klassischen Sinne, muss aber auch an seinen Arbeitsplatz natürlich erst herangeführt werden. Also quasi eine Vorbereitung auf die dauerhafte Erwerbstätigkeit in dieser Stiftung.

    Besteht auch hier weiter Anrecht auf Familienzulage/Kinderzulage? Bzw. welche Voraussetzungen müssen für Behinderte mit geschützten Arbeitsplätzen erfüllt sein.

    Denn genau wie ein Auszubildender wirft er ja weiterhin für mich Kosten auf, da er gemäss Plan regelmässig an Wochenenden nach Hause zu holen und zu versorgen ist. Oder trifft da eine andere Leistung eher zu?
  • Hallo vmk,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Ich habe Deine Frage an die Kollegen in der Schweiz weitergeleitet. Aufgrund des Feiertags ist das Büro aber derzeit nicht besetzt.

    Daher muss ich Dich leider um ein wenig Geduld bitten.
  • Hallo Justin,

    danke schon mal für Aufmerksamkeit.

    Ich bin gespannt und würde mich noch sehr über eine Antwort freuen.

    Da ich ursprünglich aus Deutschland bin, ist diese Problematik für mich neu bzw. überraschend.
    Anscheinend sind das deutsche "Kindergeld" und die schweizerische "Familienzulage" doch nicht so ganz miteinander zu vergleichen.

    Viele Grüsse
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