Bis zu welchem Alter kann ich für mein Kind Familienzulagen beziehen?

Besteht Anspruch auf Familienzulagen für ein Kind, das nach der obligatorischen Schulzeit eine Ausbildung absolviert?

Antworten


  • Ja. Bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahres des Kindes, werden Ausbildungszulagen ausbezahlt.

    Findet das Kind jedoch keinen Ausbildungsplatz, so gibt es keine Ausbildungszulage; dies auch nicht, wenn es arbeitslos ist
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