Gibt es eine spezielle Regelung für Familienzulagen in der Landwirtschaft?
Wie hoch sind die Familienzulagen in der Landwirtschaft?
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Antworten
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Die Kinder- und Ausbildungszulagen entsprechen den Mindestansätzen nach FamZG. Im Berggebiet werden um 20 Franken höhere Ansätze ausgerichtet. Die Haushaltungszulage für Arbeitnehmende in der Landwirtschaft beträgt 100 Franken im Monat. Einige Kantone haben für die Landwirtschaft ergänzende Familienzulagen eingeführt, z.B. so, dass dort auch die höheren kantonalen Beträge oder die Geburtszulagen ausgerichtet werden.
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