Familienzulage: was passiert bei einem selbständig erwerbenden Elternteil?
Warum werden keine Familienzulagen gezahlt, wenn ein Elternteil selbstständig erwerbend, der andere nicht erwerbstätig ist?
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Antworten
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Das FamZG enthält keinen Anspruch für Selbstständigerwerbende. Weil nicht alle Kantone Familienzulagen für Selbstständigerwerbende kennen und in diesen Fällen bei verheirateten Eltern vom anderen Elternteil in der Regel auch kein Anspruch für Nichterwerbstätige geltend gemacht werden kann, gibt es hier noch Familien, die keine Familienzulagen beziehen können. Je nach Kanton werden für die betreffenden Familien also keine Zulagen ausgerichtet.
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