Welche Mitwirkungspflichten habe ich der IV gegenüber?

Ich wurde von meinem Arbeitgeber bei der IV angemeldet. Welche Mitwirkungspflichten habe ich der IV gegenüber?

Antworten

  • Während des ganzen Eingliederungsprozesses müssen Sie folgende Mitwirkungspflichten besonders beachten:

    - Sie müssen sich prinzipiell bei der IV anmelden, wenn dies nach einer Früherfassung so festgelegt wird.
    - Sie müssen an Besprechungen teilnehmen
    - Sie müssen an den angeordneten Eingliederungsmassnahmen teilnehmen, soweit Ihnen dies zumutbar ist
    - Sie müssen Ärzte, Arbeitgeber und sonstige Stellen ermächtigen, der IV Auskunft zu erteilen.
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