Für welche Eingliederungsmassnahmen erhalte ich ein Taggeld?

Die IV übernimmt bei verschiedenen - aber nicht bei allen - Eingliederungsmassnahmen ein Taggeld.

Taggelder werden bezahlt für:
- Integrationsmassnahmen, Umschulungen und Erstausbildungen


KEINE Taggelder werden ausgerichtet für:
-Massnahmen in der Frühinterventionsphase (Wichtig ist, dass in dieser Zeit entweder die Arbeitgeberin weiterhin einen Lohn bezahlt oder eine Taggeldversicherung Leistungen gewährt)

Ausserdem erhalten Nichterwerbstätige kein Taggeld. Hier argumentiert die IV, dass auch ohne gesundheitliche Beeinträchtigung kein Einkommen erzielt würde.

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