Was passiert, wenn mein Arbeitgeber meine AHV-Beiträge nicht an die Ausgleichskasse weiterleitet?

Mein Arbeitgeber hat mir zwar die AHV- und IV-Beiträge abgezogen. Was passiert, wenn er diese nicht an die Ausgleichskasse weiterleitet?

Antworten

  • In der Regel erleiden Sie dadurch keinen Schaden: Wenn Sie mit einem Lohnausweis belegen können, dass Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen wurden, müssen diese Summen in ihrem individuellen Konto berücksichtigt werden.
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