Muss ich, wenn ich verheiratet bin, AHV-Beiträge bezahlen?

Muss ich, wenn ich verheiratet bin oder in eingetragener Partnerschaft lebe, AHV-Beiträge bezahlen?

Antworten

  • Die AHV und die IV bevorzugen verheiratete und in eingetragener Partnerschaft lebende Personen. Diese sind nämlich - wenn sie nicht selbst erwerbstätig sind - von Beitragszahlungen befreit, sofern der Ehegatte bzw. der eingetragene Partner mehr als den doppelten Mindesbeitrag einzahlt. Das ist schon bei einem Jahreseinkommen von rund Fr. 8'500.- der Fall.
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