Ab wann zahle ich als Erwerbstätiger AHV- und IV-Beiträge?

Ab wann zahle ich als Erwerbstätiger AHV- und IV-Beiträge?

Antworten

  • Erwerbstätige zahlen Beiträge ab dem 1. Januar des Jahres, in dem sie das 17. Altersjahr zurückgelegt haben; eine obere Altersgrenze existiert nicht. Auch ein Pensionär, der noch teilzeitlich tätig ist, bezahlt von seinem Einkommen IV-Beiträge.
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