Bleibe ich bei einem Auslandaufenthalt AHV- und IV versichert?

Ich möchte im Ausland arbeiten. Bleibe ich bei einem Auslandaufenthalt AHV- und IV versichert?

Antworten

  • Die AHV- und IV-Abdeckung im Ausland ist eine komplizierte Angelegenheit. Viele Fragen sind in Staatsverträgenund bilateralen Abkommen geregelt. Die wichtigsten Grundsätze sind die folgenden:
    - Wenn Sie von Ihrem Schweizer Arbeitgeber ins Ausland geschickt werden, sind Sie in der Regel vorerst versichert
    - Weinn Sie in einen EU- oder EFTA-Staat ziehen und bei einer dortigen Firma arbeiten, sind Sie im Sozialversicherungssystem dieses Staates versichert. Dasselbe gilt für Staaten, mit denen die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.
    - Wenn Sie Wohnsitz ausserhalb eines EU- oder EFTA Staates nehmen, können Sie sich als Schweizer Bürgerin oder Bürger der freiwilligen AHV anschliessen.
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