Drei Beitragsjahre für die Invalidenversicherung: Was heisst das?
Die Invalidenversicherung verlangt drei Beitragsjahre. Was heisst das konkret?
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Als Faustregel gilt:
Ein Beitragsjahr wird anerkannt, wenn Sie für mindestens 11 Monate Beiträge bezahlt oder eine entsprechende Gutschrift erhalten haben.
Die Frage der drei Mindestbeitragsjahre stellt sich einerseits bei ganz jungen Berufsleuten, vor allem aber bei Menschen, die in die Schweiz einreisen, kurz darauf erkranken oder verunfallen und später deswegen invalid werden.
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