Ab welcher Lohnhöhe beginnt die AHV-Pflicht?
Ab welcher Lohnhöhe beginnt die AHV-Pflicht in der Schweiz?
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Vielfach wird die Meinung vertreten, kleine Zahlungen für gelegentliche Dienste oder «Bagatelllöhne» seien nicht AHV-pflichtig. Das ist falsch. Grundsätzlich unterliegt jedes Einkommen der AHV-Pflicht. Das Gesetz lässt eine einzige Ausnahme zu: Geht eine Person einem Nebenerwerb nach, bei dem sie bei einem Arbeitgeber höchstens Fr. 2'200.- im Jahr verdient, müssen darauf keine AHV-Beiträge abgerechnet werden.
Ein Nebenerwerb liegt aber nur dann vor, wenn die betreffende Person einen Haupterwerb erzielt. Falsch ist die immer wieder gehörte Meinung, allgemein sei ein Einkommen bis zu Fr. 2'200.- im Jahr nicht AHV-pflichtig.
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