Darf mich mein künftiger Arbeitgeber zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung auffordern?

Darf mich mein künftiger Arbeitgeber zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung auffordern?

Antworten

  • Der künftige Arbeitgeber darf den Bewerber auch zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung auffordern.

    Für gewisse Berufe ist diese sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die ärztliche Untersuchung kann von einem Betriebsarzt, einem Vertrauensarzt des Arbeitgebers oder vom Hausarzt des Bewerbers durchgeführt werden. Sie hat sich aber auf die Frage zu beschränken, ob der Bewerber für den in Frage stehenden Arbeitsplatz aus gesundheitlicher Sicht geeignet ist. Es dürfen dem untersuchenden Arzt keine andern Fragen gestellt werden. Die Fragen an den Arzt sollten auch dem Bewerber bekannt gegeben werden, und zwar schon im Voraus.

    Das Gesetz schreibt vor, dass der untersuchende Arzt durch den Bewerber vom Arztgeheimnis entbunden werden muss, bevor der Arzt sich gegenüber dem Arbeitgeber äussern darf. Wichtig deshalb: Wer die Einwilligung erteilt, sollte sie beschränken auf Fragen, die sich auf den Arbeitsplatz beziehen. Der Vertrauensarzt darf dem Arbeitgeber dann nur mitteilen, ob die Kandidatin für den zur Diskussion stehenden Job "geeignet", "unter Vorbehalt geeignet" oder "nicht geeignet" ist; eine medizinische Diagnose darf nicht weitergegeben werden.
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