Kann mir mein Arbeitgeber fristlos kündigen?
Kann mir mein Arbeitgeber fristlos kündigen? Welche Kriterien sind dafür wichtig?
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Ja, der Arbeitgeber kann aus wichtigem Grund das Arbeitsverhältnis per sofort auflösen. Voraussetzung dafür ist, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist (Art. 337 OR).
Ist die fristlose Kündigung ungerechtfertigt, schuldet der Arbeitgeber nicht nur den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, sondern auch eine Entschädigung, welche im Maximum sechs Monatslöhne betragen kann (Art. 337c OR).
Ist die fristlose Kündigung mündlich erklärt worden, empfiehlt sich zur Klarstellung ein schriftlicher Protest dagegen.
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