Mit welcher Frist kann ich kündigen?

Mit welcher Frist kann ich nach Ablauf der Probezeit kündigen?

Antworten

  • Nach der Probezeit gelten folgende gesetzliche Kündigungsfristen (Art. 335c OR):
    - im ersten Dienstjahr einen Monat
    - vom zweiten bis neunten Dienstjahr zwei Monate,
    - ab dem zehnten Dienstjahr drei Monate, je auf das Ende eines Monates.

    Diese gesetzlichen Kündigungsfristen können schriftlich im Einzelarbeitsvertrag, im Gesamtarbeitsvertrag oder Normalarbeitsvertrag abgeändert werden.

    Wichtig:
    Die Kündigung ist empfangsbedürftig. Sie ist erst wirksam, wenn der Empfänger von ihr Kenntnis hat. Sie muss spätstens am letzten Tag eines Monates bei der Gegenpartei eintreffen, damit die Kündigungsfrist eingehalten wird. Das Datum des Poststempels spielt keine Rolle.
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