Was versteht man unter einer "missbräuchlichen Kündigung"?

Was versteht man unter einer "missbräuchlichen Kündigung"?

Antworten

  • Die Gründe, welche eine Kündigung unzulässig und somit missbräuchlich machen, sind in Art. 336 des schweizerischen Obligationenrechts geregelt. Die darin enthaltene Auflistung ist jedoch nicht umfassend, sondern die Rechtsprechung anerkennt weitere Fälle von Missbräuchlichkeit. Nachfolgend sollen einige der Missbrauchstatbestände kurz dargestellt werden.
    Eine Kündigung ist immer dann missbräuchlich, wenn sie wegen einer persönlichen Eigenschaft der gekündigten Partei ausgesprochen wird, sofern diese Eigenschaft nicht in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht oder die Zusammenarbeit im Betrieb massgeblich beeinträchtigt. Wird einem Mitarbeiter wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität oder Homosexualität gekündigt, liegt darin ein unzulässiger Kündigungsgrund. Im Weiteren ist eine Kündigung auch dann unzulässig, wenn sie erfolgt, weil der Mitarbeiter ein verfassungsmässiges Recht ausübt und die Zusammenarbeit im Betrieb dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. So wurde beispielsweise die Kündigung einer Mitarbeiterin, die aus religiösen Gründen bei der Arbeit ein Kopftuch trug und deswegen entlassen wurde, infolge Verletzung ihrer Religionsfreiheit als missbräuchlich beurteilt.
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