Wie lange muss mein Arbeitgeber Lohn zahlen, wenn ich krank bin?
Wie lange muss mein Arbeitgeber Lohn zahlen, wenn ich krank bin oder einen Unfall habe?
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Gemäss Art. 324a OR ist Krankenlohn nur für eine beschränkte Zeit geschuldet, im ersten Arbeitsjahr während drei Wochen. Wie lange die beschränkte Zeit dauert, ergibt sich aus den verschiedenen Skalen der schweizerischen Gerichte. Der Anspruch auf Krankenlohn entsteht jedes Arbeitsjahr neu.
Besteht eine obligatorische Versicherung, welche die wirtschaftlichen Folgen der unverschuldeten Arbeitsverhinderung deckt, ist der Arbeitgeber von der Lohnzahlung entlastet, wenn die Versicherung mindestens 80% des Lohns deckt (z.B. obligatorische Unfallversicherung, ab 1. Juli 2005 auch Mutterschaftsversicherung).
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