Was sind"kontrollfreie Tage"?

as versteht die Arbeitslosenversicherung unter "kontrollfreien Tagen"?

Antworten

  • Nach 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit haben Sie Anspruch auf 5 Tage "Kontrollferien". Das sind Tage, während denen Sie von der Erfüllung der Kontrollvorschriften befreit sind, keine Arbeitsbemühungen unternehmen und auch nicht vermittlungsfähig sein müssen. Sie können die 5 kontrollfreien Tage auch aufsparen, um z.B. nach 120 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit 10 Tage "Kontrollferien" zu beziehen. Den Ferienbezug, den Sie nur wochenweise beziehen können, melden Sie zwei Wochen im Voraus Ihrem RAV.

    Die vor Ablauf der Rahmenfrist für den Leistungsbezug nicht bezogenen kontrollfreien Tage können nicht auf eine neue Rahmenfrist übertragen werden.
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