Welche Pflichten habe ich?

Welche Pflichten habe ich, wenn ich arbeitslos bin?

Antworten

  • Allgemein sind Sie verpflichtet, alles Zumutbare zur Vermeidung und zur Verkürzung ihrer Arbeitslosigkeit zu unternehmen. Dies bedeutet:

    * Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht müssen Sie alle Auskünfte erteilen, die zur Abklärung des Anspruches erforderlich sind. Die Vollzugsstellen sind jeweils auf alle vollständig, korrekt ausgefüllten und rechtzeitig eingereichten Unterlagen angewiesen.
    * Im Rahmen der Schadensminderungspflicht sind Sie verpflichtet, alles Zumutbare zur Vermeidung und zur Verkürzung Ihrer Arbeitslosigkeit zu unternehmen. Sie müssen sich gezielt, bereits vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit, in der Regel in Form einer ordentlichen Bewerbung, um eine neue Stelle bemühen, wenn nötig auch ausserhalb des bisherigen Berufes. Bewerbungen ohne Vorliegen konkreter Stellenangebote (sogenannte Blindbewerbungen) können nur als Ergänzung dienen. Sie haben die Angaben über Ihre Stellensuche gegenüber dem RAV monatlich nachzuweisen. Sie müssen ausserdem eine zumutbare Stelle annehmen.
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