Was versteht man unter "Wartezeit"?

Was versteht man unter "Wartezeit" im Zusammenhang mit der Arbeitslosenentschädigung?

Antworten

  • Der Anspruch auf Arbeitslosentschädigung beginnt nach einer Wartezeit von fünf Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit, sofern der versicherte Verdienst bei einer Vollzeitbeschäftigung höher ist als Fr. 3'000.- im Monat.
    Personen, die von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind, müssen eine zusätzliche Wartezeit von 120 Tagen bestehen, wenn sie jünger als 25 Jahre alt sind, keine Unterhaltspflichten gegenüber Kindern haben und über keinen Berufsabschluss verfügen.
    Die übrigen Personen, die von der Beitragspflicht befreit sind, müssen eine zusätzliche Wartezeit von fünf Tagen bestehen.
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