Wann gilt ein Behinderter als "vermittlungsfähig" nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz?
Wann gilt ein Behinderter als "vermittlungsfähig" nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz?
0
Antworten
-
Ist ein Behinderter nicht offensichtlich vermittlungsunfähig und hat er sich bei der Invalidenversicherung oder bei einer anderen Versicherung angemeldet, so gilt er bis zum Entscheid der anderen Versicherung als vermittlungsfähig. Die Beurteilung seiner Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit durch die anderen Versicherungen wird dadurch nicht berührt.
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 976 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 32 Sinnesbehinderungen
- 99 Chronische Erkrankungen
- 122 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 105 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 9 U30 Austausch
- 83 Bildung & Studium
- 10 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.1K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 748 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 62 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 100 Willkommen & Begrüssung
- 130 Post(s) von der Redaktion
- 7 Fachperson stellt sich vor
- 2.8K Plauderecke
- 21 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 750 Suche & Biete
- 490 Forensupport & Feedback
- 312 Recherche