Was muss ich vor der Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung unternehmen?

Was muss ich vor der Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung unternehmen?

Antworten

  • Sobald Sie wissen, dass Sie eventuell erwerbslos werden, müssen Sie sich um eine neue Stelle bemühen (sog. Schadenminderungspflicht), d.h. ab Tag der Kündigung. Bei der Anmeldung als Erwerbslose müssen Sie diese Arbeitsbemühungen dokumentieren können. Auch während befristeten Stellen und Temporärjobs sollten Sie sich regelmässig um Stellen bemühen, da Sie damit rechnen müssen, erwerbslos zu werden.
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