Wann gilt ein Arbeitsausfall als "anrechenbar"?
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Wann gilt der Arbeitsausfall als "anrechenbar" gemäss dem Arbeitslosenversicherungsgesetz?
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Um eine Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, muss der Arbeitsausfall einen Verdienstausfall zur Folge haben und mindestens zwei volle Arbeitstage dauern.
Falls Sie ein kleines Teilzeitpensum verloren haben, muss der Arbeitsausfall innert zwei Wochen einem Arbeitsausfall von mindestens zwei vollen Arbeitstagen entsprechen. Ansonsten haben Sie keinen Anspruch auf Taggeld.
Als voller Arbeitstag gilt der Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit der verlorenen Stelle.
Auf dem Anmeldeformular geben Sie an, ob Sie eine Vollzeit- oder eine Teilzeitstelle suchen. Dies kann sich im Laufe der Erwerbslosigkeit ändern, dann berichtigen Sie das bei der Kasse, resp. RAV.
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