Bin ich bei Arbeitslosigkeit gegen Unfall versichert?
Bin ich bei Arbeitslosigkeit gegen Unfall versichert?
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Seit dem 1. Januar 1996 sind alle arbeitslosen Personen mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung obligatorisch gegen Unfälle versichert. Die Arbeitslosenkasse zieht die Prämie für die Unfallversicherung direkt von der Arbeitslosenentschädigung ab und entrichtet diese der Unfallversicherung.
Der Versicherungsschutz endet 30 Tage nach dem Tag, an dem der Arbeitslose letztmals die Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erfüllt hat.
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