Wie bin ich bei einem Stellenwechsel gegen Unfall versichert?

Wie bin ich bei einem Stellenwechsel, Unterbruch oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit gegen Unfall versichert?

Antworten

  • Die Berufsunfallversicherung endet nach Arbeitsschluss; für die Nichtberufsunfallversicherung gelten die folgenden Regeln:

    Bei Arbeitnehmern ohne Nichtberufsunfallversicherung (weniger als 8 Stunden Arbeit pro Woche) endet die Unfallversicherung nach Arbeitsschluss, sobald der letzte Arbeitsweg zurückgelegt ist.

    Die Nichtberufsunfallversicherung endet am dreissigsten Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf den halben Lohn aufhört. Falls keine pendente Versicherungsleistungen vorliegen, ist das der dreissigste Tag nach dem letzten Tag, für den man Lohn bezieht.
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