Was geschieht, wenn ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht gegen Unfälle versichert hat?
Was geschieht, wenn ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht gegen Unfälle versichert hat?
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Mitarbeitende, die durch ihren Arbeitgeber obligatorisch zu versichern sind, erhalten bei einem Unfall die Versicherungsleistungen unabhängig davon, ob der Arbeitgeber eine Versicherung abgeschlossen hat oder nicht.
Für den Schaden können grundsätzlich zwei unterschiedliche Stellen aufkommen:
Falls es sich beim Arbeitgeber um ein Unternehmen handelt, das im Zuständigkeitsbereich der Suva tätig ist, kommt die Suva dafür auf, andernfalls die Ersatzkasse.
Um diese Zuständigkeiten zu klären, muss in solchen Fällen davon ausgegangen werden, dass umfangreiche rechtliche Abklärungen notwendig sind. Arbeitgeber, die ihre Pflicht nicht erfüllt haben, müssen mit Nachzahlungen sowie Zuschlägen rechnen (Art. 95 UVG).
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