Bin ich im Ausland bei Wohnsitzwechsel AHV- und IV-versichert?

Bin ich noch AHV- und IV-versichert, wenn ich meinen Wohnsitz ins Ausland verlege?

Antworten

  • Bei der Begründung eines Wohnsitzes im Ausland ist man bei der AHV/IV grundsätzlich nicht mehr versichert. Anders ist es, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsandt werden: Wenn Ihr Arbeitgeber Sie für eine Tätigkeit vorübergehend ( maximal sechs Jahre) in ein Land entsendet, mit welchem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat bzw. welches zur EU oder EFTA gehört, bleiben Sie bei der AHV/IV/EO und ALV versichert und sind von der ausländischen Versicherung befreit.
    wird.
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