Bleibt der Versicherungsschutz im Ausland bestehen?
Bleibt der AHV/IV-Versicherungsschutz bei Auslandaufenthalt bestehen?
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Antworten
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Personen, die sich für kürzere Zeit ins Ausland zu Studien- und Reisezwecken (z. B. Weltenbummler) begeben, haben nicht die Absicht dauernden Verbleibens und begründen folglich im Ausland keinen neuen Wohnsitz. Somit befindet sich der zivilrechtliche Wohnsitz dieser Auslandaufenthalter nach wie vor in der Schweiz. Diese bleiben daher obligatorisch versichert und haben ihre Beitrage der kantonalen Ausgleichskasse zu entrichten.
Setzen Sie sich vor Ihrem Auslandaufenthalt mit Ihrer AHV-Ausgleichskasse in Verbindung. Diese prüft, ob die Versicherungsunterstellung weiterhin gegeben ist und die Beitragspflicht im laufenden Kalenderjahr erfüllt wurde.
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