Anspruch auf Leistungen der IV für ausländische Staatsangehörige?
Unter welchen Voraussetzungen haben in der Schweiz wohnende Angehörige von Nichtvertragsstaaten Anspruch auf Leistungen der IV?
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Antworten
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In der Schweiz wohnende Angehörige von Nichtvertragsstaaten
haben Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen der IV, sofern sie
bei Eintritt des Versicherungsfalles
• während mindestens eines vollen Jahres Beiträge entrichtet haben, oder
• in der Schweiz während eines Jahres mit der erwerbstätigen Ehegattin
oder dem erwerbstätigen Ehegatten gelebt haben, die oder der mindes -
tens den doppelten Mindestbeitrag bezahlt hat, oder
• ein Jahr Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften aufweisen, oder
• sich ununterbrochen während 10 Jahren in der Schweiz aufgehalten haben.
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