Anspruch auf Leistungen der IV für ausländische Staatsangehörige?

Unter welchen Voraussetzungen haben in der Schweiz wohnende Angehörige von Nichtvertragsstaaten Anspruch auf Leistungen der IV?

Antworten

  • In der Schweiz wohnende Angehörige von Nichtvertragsstaaten
    haben Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen der IV, sofern sie
    bei Eintritt des Versicherungsfalles
    • während mindestens eines vollen Jahres Beiträge entrichtet haben, oder
    • in der Schweiz während eines Jahres mit der erwerbstätigen Ehegattin
    oder dem erwerbstätigen Ehegatten gelebt haben, die oder der mindes -
    tens den doppelten Mindestbeitrag bezahlt hat, oder
    • ein Jahr Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften aufweisen, oder
    • sich ununterbrochen während 10 Jahren in der Schweiz aufgehalten haben.
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