Wie werden die Beiträge an die AHV, IV und EO erhoben?

Wie werden die Beiträge an die AHV, IV und EO erhoben?

Antworten

  • Die Beiträge an die AHV/IV/EO werden wie folgt erhoben:
    • Arbeitnehmende
    Die Beiträge an die AHV, IV und EO werden als Prozentsatz vom abrechnungspflichtigen Lohn erhoben. Hinzu kommen die Beiträge an die
    Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge werden je zur Hälfte von den
    Arbeitnehmenden (Lohnabzug) und von den Arbeitgebenden getragen.
    Die Beiträge werden von den Arbeitgebenden bei jeder Lohnzahlung
    abgezogen und zusammen mit ihrem Beitrag an die Ausgleichskasse
    überwiesen. Dazu kommen allenfalls Beiträge für weitere Sozialversicherungszweige.

    • Selbständigerwerbende
    Wer selbständigerwerbend ist, rechnet direkt mit der Ausgleichskasse ab.
    Grundlage der Beiträge bildet hier das Einkommen gemäss Veranlagung
    zur direkten Bundessteuer. Ob jemand im Sinne der AHV selbständig -
    erwerbend ist, beurteilt die Ausgleichskasse. Sie setzt den Beitrag
    gestützt auf das Erwerbseinkommen fest.

    • Nichterwerbstätige
    Die Beiträge der Nichterwerbstätigen richten sich nach dem Vermögen
    und Renteneinkommen. Sie werden von der Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons der versicherten Person festgesetzt.
Diese Diskussion wurde geschlossen.