Wann darf die Pensionskasse meinen Anspruch auf IV-Rente kürzen?

Wann darf die Pensionskasse meinen Anspruch auf IV-Rente kürzen?

Antworten

  • Die Pensionskassen können in ihrem Reglement festhalten, dass die IV-Renten gekürzt werden, soweit sie zusammen mit den anderen anrechenbaren Einkünften 90 % des mutmasslich durch die Invalidität entgangenen Verdienstes übersteigen.

    Aus diesem Grund ist es für den Versicherten oftmals entscheidend, in welcher Höhe der mutmassliche Verdienst festgelegt wird.
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