Wo kann ich Ergänzungsleistungen beantragen?

muss ich die Ergänzungsleistungen an meinem Wohn- oder an meinem Arbeitsort beantragen?

Antworten


  • Gesuche um Ergänzungsleistungen zur IV sind mit dem offziellen Anmeldungsformular bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort oder der Kantonalen Ausgleichskasse einzureichen.

    Ergänzungsleistungen werden nicht rückwirkend, sondern erst ab Einreichungsdatum des Gesuchs ausbezahlt.
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