Wann besteht ein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung?

IV: Wann besteht ein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung?

Antworten

  • Es besteht ein Anspruch auf Hilflosenentschädigung von der IV, wenn Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen benötigt wird, wie bspw. Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc.

    Auch als hilflos gelten volljährige Versicherte, die dauernd auf lebenspraktische Begleitung angewiesen sind und zu Hause leben.
    Zudem wird berücksichtigt, ob besonders aufwendige Pflege oder Überwachung benötigt wird. Je nach Ausmass der Hilflosigkeit werden drei Schweregrade - leicht, mittel und schwer - unterschieden.
    Minderjährigen, welche während mindestens vier Stunden täglich Pflege benötigen, kann die IV zusätzlich einen Intensivpflegezuschlag ausrichten. Auch bei diesem gibt es die Stufen leicht, mittel und schwer.
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